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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

Sehr geehrte Kunden, bitte beachten Sie die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die für sämtliche Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mit unserem Unternehmen gelten. Durch die Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Bitte lesen Sie die AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Bestellung aufgeben oder unsere Leistungen in Anspruch nehmen.

I. Allgemeines

  1. Geltungsbereich: Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung gelten ausschließlich für die Beauftragung, Anfertigung und Umsetzung der Tätowierung sowie sonstiger Leistungen an Kunden. Andere AGB werden nicht anerkannt und sind somit nicht Bestandteil dieses Vertrages. Es ist zu beachten, dass dies insbesondere für AGB gilt, die inhaltlich über die Angaben dieser AGB hinausgehen.

  2. Tätowierer können als resident artists bei FiftyTwo Ink langfristig oder für kurze und unter Umständen wiederkehrende Zeiträume als guest artists tätig werden. Beide Gruppen mieten bei FiftyTwo Ink einen Arbeitsplatz und arbeiten eigenverantwortlich, selbstständig und auf eigene Rechnung. Während der terminlichen Arbeiten nutzen sie die Räumlichkeiten von FiftyTwo Ink.

  3. Der jeweils beauftragte Tätowierer, der die Arbeiten anfertigt, ausführt und umsetzt, ist der Vertragspartner für die Beauftragung, Anfertigung und Umsetzung der Tätowierung sowie sonstiger Leistungen. Diese AGB gelten sowohl für den Tätowierer als auch für seine Vertragspartner.

  4. Die Geschäftszeiten von FiftyTwo Ink sind Mo.- Sa. von 11:00-18:00 Uhr. Beachten Sie jedoch, dass sich die Tätowierzeiten von den Geschäftszeiten unterscheiden können

II. Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Tätowierer und dem Kunden zustande.

  2. Ein bestimmter Tätowierer kann nicht garantiert werden.

  3. Der Vertrag zwischen dem Tätowierer und dem Kunden wird geschlossen, wenn der Tätowierer einen schriftlichen Auftrag des Kunden innerhalb von vier Wochen nach Eingang akzeptiert. Die Annahme kann schriftlich oder elektronisch (per E-Mail oder Messenger) erfolgen. Eine Kopie des schriftlichen Auftrags stellt keine Annahme dar, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich oder elektronisch erklärt.

  4. Die Annahme des Auftrags erfolgt nur zu den bei der Terminvereinbarung vereinbarten Vertragsinhalten.

  5. Änderungswünsche des Kunden stellen eine Änderung des Vertrags dar und können zur Ablehnung des Auftrags führen.

  6. Die Tätowierer behalten sich das Recht vor, Aufträge und Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mögliche Gründe hierfür können religiöse oder politische Motivwünsche, Motive, die Mensch oder Tier verachten, Motive, die der Tätowierer moralisch oder ethisch nicht vertreten kann, die Tätowierung von besonders exponierten Körperstellen oder des Intimbereichs, Motive mit erkennbarem Namen, und andere

III. Tätowierbedingungen

  1. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nicht tätowiert, auch nicht in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten mit deren schriftlichem Einverständnis.

  2. Nur geschäftsfähige Personen mit einem Geistes- und Reifezustand, der einer wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung nicht entgegensteht, werden tätowiert.

  3. Voraussetzung für die Durchführung der Tätowierung ist, dass der Kunde keine Ausschlussgründe vorliegen hat, die die fachgerechte Ausführung der Tätowierung verhindern könnten. Ausschlussgründe sind insbesondere, aber nicht abschließend:

    1. Alkoholintoxikation in den letzten 48 Stunden vor Terminbeginn,

    2. Betäubungsmittelintoxikation in den letzten 48 Stunden vor Terminbeginn,

    3. Einnahme, Einfluss oder Zufuhr von Medikamenten, die das Tätowieren zum Termin ausschließen oder erschweren, wie gerinnungshemmende, wundheilbeeinflussende oder sonstige Medikamente,

    4. Anwendung von Oberflächenanästhetika wie Emla,

    5. Anwendung von Enthaarungscremes und ähnlichen Produkten,

    6. unabgesprochene Anwendung von Produkten zur Vorbereitung der zu tätowierenden Körperstelle,

    7. Erkrankungen, die das Durchführen einer Tätowierung ausschließen oder erschweren, insbesondere Infektions- oder Viruserkrankungen, Wundheilungsstörungen, Blutgerinnungsstörungen, Asthma, Diabetes, Hepatitis, HIV oder Epilepsie,

    8. bekannte Allergien gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstigen Tätowier- und Hygienemitteln,

    9. Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin,

    10. unzumutbarer Hygienezustand des Kunden,

    11. Verhaltensweisen oder Gesinnungen, die die fachgerechte Durchführung der Tätowierung in Frage stellen oder als unsicher erscheinen lassen,

    12. Verweigerung der schriftlichen Einwilligung in eine Körperverletzung.

  4. Der Kunde muss den Tätowierer im Voraus über vorhandene Allergien, Medikationen, Krankheiten und bekannte Ausschlussgründe informieren.

  5. Der Kunde muss eine schriftliche und unterzeichnete Einverständniserklärung abgeben und seinen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorzeigen, um seine Volljährigkeit nachzuweisen.

  6. Die Tätowierung wird unter strenger Einhaltung aller hygienischen Vorschriften mit professionellen Instrumenten, Hilfsmitteln und Techniken durchgeführt.

  7. Der Tätowierer informiert den Kunden vor der Durchführung der Tätowierung über Risiken, Nebenwirkungen, Pflege und Nachsorge. Auf Wunsch werden schriftliche Broschüren und Merkblätter ausgehändigt und alle Informationen sind auf der Website unter dem Reiter „Pflegehinweise“ verfügbar. Der Kunde bestätigt, sich bereits im Vorfeld über den Ablauf und die Risiken einer Tätowierung erkundigt zu haben.

  8. Es gilt die Hausordnung von FiftyTwo Ink.

IV. Termine

  1. Tätowierungen werden nur nach Terminvereinbarung durchgeführt, aber Walk-In-Days, Kleinsttätowierungen, Messeauftritte, Cover-Ups und Touch-Ups sind hiervon ausgenommen.

  2. Wenn ein Auftrag angenommen wird, erfolgt eine verbindliche Terminvereinbarung für eine oder mehrere Sitzungen.

  3. Der Kunde muss bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von €100 bis €150 pro Sitzung leisten.

  4. Die Anzahlung wird dem Kunden zurückerstattet, wenn:

    1. der Kunde innerhalb der ersten 14 Tage nach Auftragserteilung und bevor der Tätowierer mit der Arbeit begonnen hat, telefonisch, schriftlich oder persönlich widerruft;

    2. der Kunde mindestens 7 Werktage vor dem ersten Termin telefonisch oder persönlich absagt, keinen Ersatztermin vereinbart und der Tätowierer noch keine Arbeit begonnen hat;

    3. der Kunde den ersten Termin aufgrund von Umständen absagt, die er nachweislich nicht zu vertreten hat;

    4. der Tätowierer den ersten Termin aus Gründen oder Umständen absagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat.

  5. Sobald der Tätowierer mit der Erstellung einer individuellen Zeichnung oder Vorzeichnung oder anderen vorbereitenden Arbeiten gemäß Vertragsabsprache begonnen hat oder die erste Sitzung begonnen wurde, ist eine Rückzahlung der Anzahlung ausgeschlossen.

  6. Falls eine Rückerstattung der Anzahlung gemäß Punkt 4 erfolgt, wird sie in Form eines Tattoo-Gutscheins in gleicher Höhe der geleisteten Anzahlungen zurückerstattet. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

  7. Die geleisteten Anzahlungen werden nach Abschluss der Tätowierung mit dem zu entrichtenden Gesamtpreis verrechnet. Wenn Ratenzahlungen oder eine Gesamtzahlung nach dem letzten Termin vereinbart wurden, wird die Anzahlung mit dem Honorar verrechnet, das für den letzten Termin zu zahlen ist.

  8. Terminverschiebungen können telefonisch oder persönlich, aber nicht schriftlich, vorgenommen werden. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen.

  9. Wenn der Kunde eine Terminverschiebung mindestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin vornimmt und innerhalb der nächsten 12 Monate einen Ersatztermin vereinbart, wird die geleistete Anzahlung für den ursprünglichen Termin nach Abschluss der Tätowierung dennoch mit dem zu entrichtenden Gesamtpreis verrechnet. Wenn der Ersatztermin erst 12 Monate oder später stattfindet, wird die Anzahlung des ursprünglichen Termins nicht mit dem Gesamtpreis verrechnet.

  10. Wenn ein Termin aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat (gemäß Punkt 4.3), nicht zustande kommt, hat der Kunde Anspruch auf einen Ersatztermin.

  11. In allen anderen Fällen von Terminabsagen oder Nichterscheinen gibt es keinen Anspruch auf einen Ersatztermin und die Anzahlung verfällt.

  12. Der Tätowierer behält sich das Recht vor, einen Ersatztermin zu vergeben, wenn der Kunde aus Gründen, die ihm zuzuschreiben sind, einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann.

  13. Wenn der Tätowierer den Termin aus Gründen absagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat (siehe Abschnitt IV.4.4.), wird ein Ersatztermin schnellstmöglich vereinbart.

  14. Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf bevorzugte Vergabe eines Ersatztermins besteht.

  15. Wenn keine Anzahlung für einen Nachstechtermin geleistet wurde und der Kunde den Termin absagt oder nicht erscheint, besteht kein Anspruch auf einen weiteren kostenfreien Nachstechtermin während des Nachleistungszeitraums.

  16. Wenn der Kunde gemäß Abschnitt III.3. von der Tätowierung ausgeschlossen wird oder ein Ausschlussgrund bekannt wird, gilt dies als Terminabsage durch den Kunden und er ist dafür verantwortlich.

  17. Es besteht kein Anspruch auf einen Wunschtermin.

V. Zahlung und Preise

  1. Jedes Tattoo ist ein individuell angefertigtes Motiv, das auf den Kunden und seine Wünsche zugeschnitten ist. Bei der Erstellung und Durchführung des Tattoos können jedoch unvorhergesehene Komplikationen oder andere Faktoren auftreten oder bekannt werden, wie z.B. die Beschaffenheit der Haut des Kunden oder dessen Schmerzempfindlichkeit, die den Schwierigkeitsgrad und damit den Preis beeinflussen können. Aus diesem Grund ist eine pauschale Aussage über den endgültigen Preis nicht möglich.

  2. Die Preise werden immer individuell und projektbezogen festgelegt. Zwei gleiche Motive, die vom gleichen Tätowierer durchgeführt werden, können sich bei verschiedenen Personen im Preis unterscheiden.

  3. Die Preise für Cover-Up, Blast-Over oder Touch-Up-Tätowierungen sind aufgrund des zusätzlichen Aufwands und der Komplexität höher als bei Tätowierungen auf unbedeckter Haut.

  4. Der Tätowierer gibt bei Vertragsabschluss eine Schätzung des individuellen Sitzungspreises ab, der von der Größe und Komplexität des Tattoos, der Körperstelle, der Hautbeschaffenheit, der Wahl von Motiv, Stil und Farbe, dem künstlerischen und technischen Aufwand sowie kurzfristigen Änderungen an der Entwurfsvorlage abhängt. Der Tätowierer gibt auch eine Spanne an, innerhalb der sich der Sitzungspreis bewegt, sofern keine Faktoren auftreten, die den Aufwand, die Dauer, die Komplexität, die Machbarkeit oder Ähnliches beeinflussen. Es werden keine Schätzungen zum endgültigen Preis abgegeben, sondern nur zum Sitzungspreis.

  5. Der Sitzungspreis umfasst auch die individuellen Vorarbeiten des Tätowierers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

    1. die persönliche, telefonische und schriftliche Beratung des Kunden,

    2. die Entwicklung des Motivs und die Auslotung der richtigen Körperpositionierung,

    3. die Anfertigung von Skizzen und Vorzeichnungen sowie die Erstellung der Tätowiervorlage, einschließlich des freihändigen Anbringens des Entwurfs, und

    4. die Vorbereitung der Körperstelle.

  6. Kostenvoranschläge sind nur gültig, wenn sie persönlich abgegeben werden.

  7. Die vom Kunden zu zahlenden Preise und Honorare beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%. Ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer nach Vertragsabschluss, so gilt die dann gültige Umsatzsteuerhöhe als vereinbart.

  8. Die Zahlung erfolgt immer bar und in voller Höhe nach Abschluss der Leistung.

  9. Eine Ratenzahlung ist nur für Tätowierarbeiten möglich, die über mehrere Sitzungen durchgeführt werden. Eine Ratenzahlung für einzelne Termine ist nicht möglich. Die Ratenzahlung muss bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Geleistete Anzahlungen werden bei Ratenzahlungen auf die letzte Rate angerechnet.

  10. Innerhalb von 6 Monaten nach der Tätowierung (Nachleistungszeitraum) ist ein kostenfreies Nachstechen im Falle einer Notwendigkeit inbegriffen. Der Tätowierer entscheidet über die Notwendigkeit und das Nachstechen beschränkt sich auf das Erreichen des bei Vertragsschluss vereinbarten Stichergebnisses. Motivänderungen, -erweiterungen, -umgestaltungen oder -ergänzungen sind nicht enthalten und müssen gesondert vereinbart werden. Wenn der Nachleistungszeitraum abgelaufen ist, müssen Nachstichtermine bezahlt und durch eine Terminkaution abgesichert werden. Die Preisgestaltung richtet sich dabei nach dem ursprünglichen Sitzungspreis. Ein kostenloses Nachstechen ist ausgeschlossen, wenn die Notwendigkeit dafür auf eine fehlerhafte Nachsorge des Kunden zurückzuführen ist.

  11. Wenn ein Kunde trotz Übereinstimmung der übermittelten Entwürfe des Tätowierers mit den Kundenwünschen und -vorgaben bei Vertragsschluss wiederholt neue Entwürfe anfordert, behält sich der Tätowierer das Recht vor, zusätzliche Entwürfe gesondert in Rechnung zu stellen.

  12. Wenn ein Kunde die Durchführung der Tätowierung aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, vor der Hälfte der Sitzungsdauer abbricht, behält sich der Tätowierer das Recht vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von € 100,- zu verlangen.

  13. Gutscheine können ab einem Wert von € 50,- erworben werden und sind für den Tätowierer gültig, bei dem sie erworben wurden. Gutscheine sind nicht auf FiftyTwo Ink, sondern immer auf den jeweiligen Tätowierer, der sie ausstellt, ausgestellt. Gutscheine werden nicht in Teilbeträgen ausgezahlt und sind übertragbar. Sie sind drei Jahre ab Ausstellung gültig und werden bei einer einzigen Sitzung auf diese und bei mehreren Sitzungen auf die letzte angerechnet. Wenn der Gutscheinwert nach Durchführung der Tätowierung den Endpreis übersteigt, wird dies auf dem Gutschein vermerkt und der Restbetrag behält seine Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein Gutschein garantiert keine bestimmte Tätowierung, insbesondere kein bestimmtes Motiv. Wenn Ausschlussgründe nach Ziffer III. vorliegen, behält sich der Tätowierer das Recht vor, den Gutscheinkunden abzulehnen. Ein Gutschein berechtigt nicht zur Tätowierung zu einem bestimmten Datum und auch nicht ohne Terminvereinbarung. In allen Fällen, in denen eine Tätowierung verhindert wird, bemühen sich der Tätowierer und der Kunde um eine einvernehmliche Lösung.

VI. Tattoopflege

  1. Vor jeder Sitzung erhält der Kunde eine ausführliche Beratung über die Pflege und Nachsorge seines Tattoos, einschließlich der Risiken und möglichen Folgerisiken.

  2. Zusätzlich werden dem Kunden schriftliche Pflegehinweise ausgehändigt, die gemeinsam besprochen werden.

  3. Der Kunde verpflichtet sich, die schriftlichen Pflegehinweise einzuhalten und bei unerwartetem Heilungsverlauf sofort den Tätowierer aufzusuchen oder einen Dermatologen zu konsultieren.

  4. Die Verantwortung für die Pflege und Nachsorge der Tätowierung liegt beim Kunden.

  5. Die in diesen AGB enthaltenen Informationen über die Pflegehinweise sind nicht abschließend und können nicht alle Eventualitäten abdecken.

  6. Eine Zusammenfassung der Pflegehinweise ist als Aushang im Studio verfügbar.

VII. Datenschutz, Nutzungsrechte

  1. Für die Durchführung der Tätowierung erheben FiftyTwo Ink und der beauftragte Tätowierer Daten des Kunden, einschließlich Personen-, Kontakt- und Gesundheitsdaten, die vertraulich behandelt werden und nur für den Zweck der Tätowierung verwendet werden.

  2. Der Kunde wird gesondert darüber aufgeklärt und stimmt bei Vertragsschluss der Verarbeitung seiner Daten zu. Diese AGB stellen keine abschließende Datenschutzerklärung dar.

  3. Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches und zeitlich sowie räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an allen Fotos und Videos, die während des Tätowierprozesses angefertigt werden.

  4. Der Kunde erhält ein unbeschränktes, unwiderrufliches Nutzungsrecht an der durchgeführten Tätowierung. Skizzen, Entwürfe und Vorlagen dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Tätowierers genutzt werden.

  5. Wenn eine Tätowierung aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt oder beendet wird, werden die Nutzungsrechte an den zugrundeliegenden Skizzen und Vorlagen nicht übertragen.

  6. Der Kunde kann die vorgehaltenen Daten auf Wunsch einsehen.

  7. Die Datenschutzerklärung ist als Aushang im Atelier verfügbar und wird bei Bedarf ausgehändigt.

VIII. Haftungsausschluss

  1. Eine Haftung aus der Durchführung der Tätowierung beschränkt sich auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Tätowierer und dem Kunden, falls eine solche entstehen sollte.

  2. Vor dem Tätowieren wird der Kunde über die mit der Tätowierung verbundene Körperverletzung und den damit verbundenen Schmerz aufgeklärt. Der Kunde bestätigt schriftlich seinen freien und uneingeschränkten Willen dazu.

  3. Der Tätowierer arbeitet nach höchsten hygienischen Standards und beachtet alle rechtlichen, behördlichen und technischen Vorgaben. Er verwendet ausschließlich professionelle, sterilisierte Tätowierinstrumente, sterilisiertes Zubehör oder sterile Einweg- und Hygieneartikel. Er verwendet nur Tattoofarben und Tätowiermittel gemäß der RAPEX-Liste und bemüht sich, den Wunsch des Kunden bestmöglich zu erfüllen. Es ist jedoch möglich, dass das Ergebnis vom Entwurf abweicht, da die Beschaffenheit der Haut, die Tagesform des Kunden, die Aufnahmefähigkeit von Tattoofarbe unter der Haut, die jeweilige Struktur der zu tätowierenden Körperstelle, das natürliche Hautfarbprofil des Kunden und andere Faktoren unvorhersehbare Einflüsse haben können.

  4. Die Haftung des Tätowierers auf Schadenersatz, unabhängig vom Rechtsgrund, ist gemäß Ziffer VIII. eingeschränkt.

  5. Die Haftung des Tätowierers für durchgeführte Tätowierungen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung aus grober Fahrlässigkeit ist auf den Endpreis der Tätowierung begrenzt. Die Haftung aus Vorsatz ist auf den tatsächlichen Schaden begrenzt.

  6. Der Tätowierer, sein Vertreter oder Gehilfe haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

  7. Wenn der Tätowierer, sein Vertreter oder Gehilfe gemäß Ziffer VIII. 5. dem Grunde nach für Schadenersatz haftet, ist die Haftung auf Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen wurden oder die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten vorausgesehen werden müssen.

  8. Der Tätowierer übernimmt keine Verantwortung für Komplikationen und mögliche Folgen, die sich aus dem Vorhandensein von Ausschlussgründen gemäß Ziffer III. ergeben, sofern er darüber nicht informiert wurde.

  9. Keine Haftung wird übernommen für Komplikationen oder mögliche Folgen, die daraus resultieren, dass der Kunde die ausgehändigten Pflegehinweise nicht befolgt, vernachlässigt oder diesen entgegen handelt. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend, Wundinfektionen, Entzündungen, Narbenbildung und Beschädigungen der Tätowierung.

  10. Bei einer Cover-Up Tätowierung, die eine bereits vorhandene Tätowierung oder Narben überdeckt, können Komplikationen auftreten, für die keine Haftung übernommen wird, es sei denn, sie wurden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits tätowierte Haut vorbelastet sein kann und Gewebe- oder Strukturveränderungen aufweisen kann, die das Ergebnis des Überstechens beeinflussen können. Wechselwirkungen zwischen bereits eingebrachter und neuer Tattoofarbe können unvorhersehbare Hautreaktionen hervorrufen und zu ästhetisch unerwünschten Ergebnissen führen.

  11. Der natürliche Heilungsprozess der Haut kann zu Veränderungen der Tätowierung führen und das Erscheinungsbild des Motivs beeinflussen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Besenreiser, Blow-Outs, Fade-Outs, Vernarbungen, Erhebungen, Farbverblassungen, Farbunterspülungen, Farbverläufe und Intensitätsverluste. Für diese normalen Hautreaktionen während des Heilungsprozesses oder für solche Hautreaktionen, die durch fehlerhafte Nachsorge entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.

  12. Es wird keine Haftung für Kleidung, Schuhe, Rucksäcke, Taschen und ähnliche Gegenstände übernommen, die durch Tattoofarbe, Desinfektionsmittel oder ähnliche Materialien verschmutzt oder beschädigt werden, es sei denn, die Verschmutzung oder Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Tätowierer herbeigeführt.

  13. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

  14. Die oben genannten Haftungsausschlüsse gelten gleichermaßen für Vertreter, Assistenten und Gehilfen des Tätowierers.

  15. Die oben genannten Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach Produkthaftungsgesetz oder für garantierte Beschaffenheitsmerkmale.

  16. Der Hygieneplan ist im Atelier als Aushang einsehbar und wird auf Wunsch ausgehändigt.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen dem Tätowierer und dem Kunden sowie alle daraus resultierenden Streitigkeiten unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Tätowierer und dem Kunden ist Aachen, Deutschland.

  3. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist Aachen, Deutschland Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis.

  4. Der Kunde kann Ansprüche gegen den Tätowierer nur mit dessen schriftlicher Zustimmung an Dritte abtreten.

  5. Sollte eine Bestimmung aus diesen AGB oder dem Vertragsverhältnis zwischen dem Tätowierer und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn nach möglichst nahe kommt.

 

Stand vom 01.05.2023

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